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14.06.2013; 10:11 Uhr
Prozess um Fotos von Mops »Sir Henry«: OLG München weist Klage ab
Kein Schadensersatz für das vierbeinige »Fotomodell«

Das OLG München hatte sich gestern mit einem Rechtsstreit um Fotos des Mops-Rüden »Sir Henry« zubefassen. Das Porträt des Vierbeiners war auf dem August-Blatt und auch auf dem Titelblatt des Kalenders »Hunde-Blicke« abgebildet. Letzteres war laut Hundehalterin nicht vereinbart. Ferner sei ihr zugesagt worden, der Erlös des Kalenders solle wohltätigen Zwecken dienen - dies sei jedoch nicht geschehen. Mit ihrer Klage gegen eine Multimedia-Agentur, die den Kalender für einen Kunstverlag produziert hatte, begehrte die Mops-Besitzerin Auskunft über die Erlöse des Kalenders sowie Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage ab.

Medienberichten zufolge habe der Vorsitzende Richter schon während der Verhandlung deutlich gemacht, dass er die Forderungen der Klägerin auf Auskunft über den Erlös des Hundekalenders und Schadensersatz für unberechtigt halte. Die schriftliche Begründung stehe noch aus.

Die Klägerin sei der Auffassung gewesen, »Sir Henry« stehe eine Lizenzgebühr zu, da der Vierbeiner ebenso wie seine zweibeinige »Kollegin« Claudia Schiffer ein Fotomodell sei. Das Gericht sei letztlich aber der Argumenation des Beklagten gefolgt. Laut Rechtsanwalt des Herausgebers habe es zwischen diesem und der Klägerin nie eine Vereinbarung gegeben. Diese fehlende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien sei für den Senat am Ende wohl ausschlaggebend gewesen.  

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[IUM/ct]

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