mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.01.2010; 16:05 Uhr
Initiative zur Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts in Europa
Außerdem: Abkommen zu Nutzung eines einheitlichen digitalen Berichtswesens für Online-Musikvertriebe

Auf der Internationalen Musikmesse »MIDEM 2010« in Cannes wurde die jüngste Initiative zur Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts, unterzeichnet von acht europäischen Verwertungsgesellschaften, vorgestellt. Sie enthält die Forderung nach einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten in Europa. Der Vorstoß soll laut Pressemitteilung der GEMA eine Entwicklung des europäischen Binnenmarktes im Online-Sektor für Musik ermöglichen. András Szinger von der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM Österreich: „Die Anwendung des derzeitigen europäischen Wettbewerbsrechts wird den Besonderheiten des geistigen Eigentums kaum gerecht.“

Im Bereich des Onlinevertriebes von Musik kam es zu einem Abkommen zwischen fünf großen Musikrechts-Organisationen über die Benutzung des digitalen Berichtswesens Digital Data Exchange (DDEX), wie die GEMA am 22. Januar 2010 in ihrer Pressemitteilung berichtete. Der neue Standard soll ermöglichen, dass Lizenznehmer ihre Nutzungsmeldungen in einem einheitlichen Dateiformat abgeben können. Er erstreckt sich auf verschiedene digitale Verwertungsformen sowohl im Internet als auch auf Mobiltelefonen. Der kommissarische Geschäftsführer der britischen PRS for Music,Jeremy Fabinyi, wertete das Abkommen und die daraus resultierenden technischen Standards als Unterstützung einer paneuropäischen Lizenzierung.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3850:

https://www.urheberrecht.org/news/3850/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.