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07.07.2010; 16:23 Uhr
ZPÜ veröffentlicht Tarife für Mobiltelefone
Abgabe für Handys mit Touchscreen: 11 Euro

Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben zusammen mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst im Bundesanzeiger Tarife zur Abgeltung von privaten Vervielfältigungen mittels Mobiltelefonen veröffentlicht. Danach wird zwischen Mobiltelefonen mit und ohne Touchscreen differenziert. Dieser technische Unterschied wirkt sich, wie der Pressemitteilung der ZPÜ zu entnehmen ist, auf die Nutzung zur privaten Vervielfältigung aus. Daher fallen für Touchscreen-Handys 11 Euro, für alle anderen Mobiltelefone 4 Euro Geräteabgabe an (jeweils zzgl. 7 Prozent MwSt). Die Tarife sollen ab dem 1. Januar 2008 gelten. Eine Einigung mit den betroffenen Herstellern oder ein Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nach dem UrhWahrnG beim Deutschen Patent- und Markenamt liegt dem nicht zugrunde. Die für den Zeitraum vor Inkrafttreten des Zweiten Korbes geltenden Abgaben (von der Schiedsstelle bestätigt) liegen noch unter dem aktuell günstigsten Tarif.

Die letzte Tarif-Veröffentlichung der ZPÜ (vgl. Meldung vom 12. Januar und 22. Februar 2010) wurde vom OLG München zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt, dann allerdings im Mai bestätigt (vgl. Meldung vom 3. Mai 2010). Dabei ging es um die PC-Abgabe, die z.B. für PCs mit Brenner bei 13,65 Euro liegen soll.

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[IUM/eg]

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