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01.02.2005; 16:39 Uhr
Sibel Kekilli siegt gegen Bild-Zeitung
KG: Zeitung darf Nacktfoto der Schauspielerin nicht weiter abdrucken

Der »Bild«-Zeitung ist es untersagt, ein Nacktfoto der Schauspielerin Sibel Kekilli zu veröffentlichen und zu verbreiten. Dies entschied das Kammergericht Berlin (KG) durch einstweilige Verfügung. Einem Bericht des Berliner »Tagesspiegels« vom 28.1.2005 zufolge droht dem Tagesblatt bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Im Fall hatte die »Bild«-Zeitung über die Bambi-Preisverleihung an Kekilli berichtet und ein Nacktfoto der Schauspielerin abgebildet, auf dem sie beim Geschlechtsverkehr zu sehen ist. Der Untertitel des Bildes »Eindringliche Darstellung« bezieht sich auf die Begründung der Juryentscheidung. Kekilli wurde mit dem Bambi für ihre schauspielerische Leistung in dem Film »Gegen die Wand« geehrt.

Nach Ansicht der Richter stellt der Abdruck des Fotos einen Eingriff in die Würde der Schauspielerin dar. Dieser sei angesichts der zahlreichen negativen Berichte der »Bild«-Zeitung über Kekilli nicht mehr durch die Freiheit der Berichterstattung gedeckt. Die Veröffentlichung des Nacktfotos sei als »Teil einer Kampagne« zu bewerten, mit der Kekilli »in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht« worden sei. Angaben des »Tagesspiegels« zufolge behält sich die Schauspielerin vor, »Bild« auf Schmerzensgeld zu verklagen.

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[IUM/kr]

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