mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.06.2007; 12:10 Uhr
EuGH soll über Zulässigkeit der kompletten Kanalbelegung durch NLM entscheiden
VG Hannover fragt nach Vereinbarkeit von Landesmediengesetz mit EU-Universaldienstrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll die Frage entscheiden, ob die einer Kabelbelegungsentscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) vom Jahre 2005 zugrunde liegende gesetzliche Regelung, die letztlich zur Vollbelegung des analogen Netzes eines Kabelnetzbetreibers führte, mit der EU-Universaldienstrichtlinie vereinbar ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover) mit Beschluss vom 14.6.2007 (Az. 7 A 5462/06 - Veröffentlichung in der ZUM-RD folgt).

Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co.KG wandte sich gerichtlich gegen einen Bescheid der NLM, mit der diese für 32 dauerhaft nutzbare Kanäle der Klägerin die Rangfolge für die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen und Mediendiensten unter den beigeladenen Programmveranstaltern festlegte. Dabei wurden u. a. 18 Kanäle des Netzes der Klägerin mit Programmen belegt, die bereits nach DVB-T-Standard ausgestrahlt werden. Dies führte letztlich zu einer hoheitlichen Vollbelegung. Die Klägerin hingegen will ihr Kabelnetz selbst auch unter wirtschaftlichen Aspekten vermarkten und beantragte daher die Aufhebung des Bescheides.

Das VG Hannover kam nun zu dem Ergebnis, dass die Kabelbelegungsentscheidung zwar mit den Vorgaben des Niedersächsischen Landesmediengesetzes im Einklang stehe. Zweifel hat es jedoch bei dem Punkt, ob diese gesetzlichen Vorgaben mit der EU-Universaldienstrichtlinie vereinbar sind. Letztere sieht vor, dass nur hinsichtlich bestimmter Kanäle zumutbare Übertragungspflichten auferlegt werden können, die zudem verhältnismäßig sein müssen. Daher entschied die 7. Kammer, dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Dabei will das Gericht geklärt wissen, ob der Klägerin nach dieser europarechtlichen Vorgabe auch in denjenigen Gebieten die Einspeisung von Programmen in ihr Kabelnetz aufgegeben werden könne, in denen der Fernsehzuschauer die gleichen Programme bereits mittels einer DVB-T-Antenne und eines entsprechenden Decoders empfangen könnte. Ferner soll der EuGH sich dazu äußern, ob die Universaldienstrichtlinie einer Vollbelegung des Kabelnetzes entgegenstehe.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3062:

https://www.urheberrecht.org/news/3062/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.