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20.08.2013; 18:08 Uhr
LG Berlin: Kabel Deutschland muss rund 46 Millionen Euro für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme nachzahlen
Nach der Schiedsstelle beim DPMA bestätigt das LG Berlin den Anspruch der VG Media

Am 13. August 2013 hat das LG Berlin im siebenjährigen Rechtsstreit zwischen VG Media und der Kabel Deutschland Vertriebs- und Service GmbH mit Urteil entschieden, dass Kabel Deutschland für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung seit 2006 zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zu zahlen hat (Az.: 15 O 546/09; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Wie »Juve« berichtet, hatte sich Kabel Deutschland in dem Verfahren darauf berufen, nur ein technischer Dienstleister für die Sendeunternehmen zu sein und selbst keine urheberrechtliche Nutzung vorzunehmen, weshalb keine Pflicht zur Zahlung der Gebühr für Kabelweitersenderechte bestehe. Dieser Auffassung schloss sich das LG Berlin jedoch nicht an. 

»Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden«, erklärt Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media.

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