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16.06.2004; 17:32 Uhr
EU-Kommission: Frankreich diskriminiert Kabelnetzbetreiber
Kommission will Klage gegen Frankreich erheben

Die EU-Kommission will gerichtlich gegen die französische Regierung vorgehen, da entgegen entsprechenden Richtlinien der EU belastende Auflagen für Telekommunikationsdienste über Kabelnetze aufrecht erhalten worden sind, die nur Kabelnetzbetreiber betreffen.

Für Betreiber von Kabelnetzen müssen nach der »Kabelrichtlinie« und der Richtlinie »vollständiger Wettbewerb« zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen die gleichen Voraussetzungen wie für andere Telekombetreiber gelten. In Frankreich wird von Kabelnetzbetreibern vor der Erbringung von Telekommunikationsdiensten über ihre Kabelnetze verlangt, dass sie alle betroffenen Kommunen konsultieren müssen. Die Kommunen können sich entsprechend äußern, ob die Dienste angeboten werden dürfen. Diesem Erfordernis müssen öffentliche Telekombetreiber nicht nachkommen. Durch negative Äußerungen der Kommunen wurden in der Vergangenheit neue Telekommunikationsdienste über das Kabelnetz verhindert.

Nach einer entsprechenden Stellungnahme der EU-Kommission gegenüber Frankreich, auf die noch nicht reagiert wurde, soll nun gerichtlich gegen die Ungleichbehandlung von privaten Kabelnetzbetreibern und öffentlichen Telekomanbietern vorgegangen werden.

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