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29.09.2010; 12:39 Uhr
LG Düsseldorf: Fotoausstellung über Beuys-Performance muss von Erbin bewilligt werden
Museumsdirektorin kündigt Revision an

Das LG Düsseldorf hat nochmals entschieden, dass die Witwe des verstorbenen Künstlers Jospeh Beuys die Ausstellung von Fotografien einer Beuys-Performance genehmigen muss (Urteil vom 29. September 2010, Az. 12 O 255/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Die Beklagte kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Wie sie in ihrer Pressemitteilung erklärt, will die VG Bild-Kunst weiter die Künstlerrechte gegen Museen verteidigen, wenn diese nicht die Genehmigung des Künstlers oder seines Nachlasses zur Ausstellung von Bilderreihen einholen. In dem Rechtsstreit der Verwertungsgesellschaft gegen das Museum Schloss Moyland ging es um die fotografische Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Happenings von Joseph Beuys (»Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet«). Das Museum hatte die Ausstellung ohne Genehmigung des Joseph Beuys Estate durchgeführt. Vor dem LG Düsseldorf bekam die VG Bild-Kunst im Mai 2009 die von ihr beantragte einstweilige Verfügung, da nach Einschätzung der Richter die Fotografien des Happenings (es wurde live im Fernsehen ausgestrahlt) zumindest Umgestaltungen nach § 23 UrhG sind, die nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Nach Einschätzung von »Spiegel Online« kann das Urteil schwerwiegende Folgen für die Fotografenzunft haben, wenn in Zukunft auch bei Konzert-, Oper- und Theateraufführungen Künstler gegen Fotografen vorgehen. Laut Museumsdirektorin Bettina Paust werde durch das Urteil die Dokumentationsfotografie künstlerischer Aktionen abgeschafft. Die Entscheidung widerspreche dem erweiterten Kunstbegriff von Beuys. Einer von »Spiegel Online« zitierten Kunstexpertin des Essener Folkwang-Museums zufolge hat der Künstler stets Fotografen auf seinen Happenings zugelassen und damit auch in Kauf genommen, dass seine Aktionen von diesen interpretiert werden.

 

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