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29.10.2010; 13:00 Uhr
Streit um Ruhrgebiets-Gedenkmedaillen
Architekt des Bottroper Tetraeder: Urheberrecht noch nicht geklärt

Der Architekt des Bottroper »Tetraeder«, Prof. Wolfgang Christ, wehrt sich gegen die ungefragte Verwendung seines Bauwerks als Motiv für Ruhrgebiets-Gedankmedaillen, die ohne seine Einwilligung bereits hergestellt worden sind: »Normalerweise bin ich damit auch einverstanden, wenn er etwa auf Münzen oder Briefmarken abgebildet wird. Es ist aber schade, dass man mich nicht gefragt hat«. Aufgrund der noch offenen Lizenzierungsfrage hat die Stadt Bottrop weitere Vertriebsaktivitäten zunächst eingestellt. Der Regionalverband Ruhr (RVR), Eigentümer des Bottroper Wahrzeichens, befürwortet die Gedenkprägungen als Werbung für das Ruhrgebiet.

Im Rechtsstreit des Künstler-Ehepaares Christo und Jeanne-Claude gegen die Verwendung des verhüllten Reichstages auf einer entsprechenden Gedenkmedaille gab das KG Berlin den Künstlern Recht (Urteil vom 30. Januar 1996, Az. 5 U 7926/95, veröffentlicht in ZUM 1996, Heft 12, 970). Wie das Gericht im Leitsatz formuliert, stellt »die Herstellung/Verbreitung einer Gedenkmedaille, die die durch die Umhüllung vollkommen veränderte Außengestalt des Reichstags, insbesondere die auffallend gestalteten Auskragungen der Ecktürme, die vertikale Faltelung und die horizontale Einschnürung übernimmt, einen Eingriff in das Urheberrecht dar. Es handelt sich um eine unfreie Bearbeitung, nicht etwa um eine freie Benutzung«. Als Bearbeitung bleibe die Münze vom Original abhängig, welches zwar umgeformt werde, aber in seinem Wesenskern erhalten bleibe.

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[IUM/eg]

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