Institut für Urheber- und Medienrecht

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07.02.2012; 12:29 Uhr
Künstler der »East Side Gallery« in Berlin verklagen das Land wegen Urheberrechtsverletzung
Berlin mit Vorwürfen der »mutwilligen Zerstörung« und »unerlaubten Vervielfältigung« konfrontiert

Heute beginnt Onlineberichten zufolge vor dem Landgericht Berlin ein Prozess von Künstlern der 1990 entstandenen »East Side Gallery« gegen das Land Berlin. Die als weltweit längste Open-Air-Galerie geltende »East Side Gallery« wurde nach dem Mauerfall von knapp 120 Künstlern gestaltet, indem ein Teilstück der originalen Hinterlandmauer auf einer Länge von 1,3 Kilometern bemalt wurde. 2009 wurde die stark beschädigte Kunstausstellung saniert. Im Zuge der Sanierung wurden die Künstler aufgefordert, gegen eine Aufwandsentschädigung von 3.000 Euro ihre Bilder selbst neu zu malen oder von Künstlerkollegen nachmalen zu lassen. Einige Künstler weigerten sich, dem nachzukommen und klagen nun gegen das Land Berlin als Grundstückseigentümerin der »East Side Gallery«. Laut Medienberichten fordern die Künstler Schadensersatz, weil sie sich aufgrund »mutwilliger Zerstörung« und »unerlaubter Vervielfältigung« ihrer Bilder in ihren Urheberrechten verletzt sehen.

Bodo Sperling, einer der klagenden Künstler, erklärt, sein Bild sei mit dem Sandstrahler zerstört worden. Die Bilder zweier anderer Künstler seien gegen deren Willen von anderen Malern neu angefertigt worden. »Mir sind weniger die 25.000 Euro Schadensersatz wichtig, als vielmehr ein respektvoller Umgang mit der Kunst«, so Sperling. Wie der »Tagesspiegel« berichtet, werfe Sperling den Verantwortlichen - neben dem Land Berlin, die mit dem Gesamtprojekt beauftragte S.T.E.R.N. GmbH und die Künstlerinitiative East Side Gallery e.V. - mangelnde Transparenz der Finanzen bei dem Sanierungsprojekt vor. Ein Großteil des Sanierungsbudgets von 2,2 Millionen Euro sei nicht für den Erhalt der Kunst aufgewendet worden. Er erhoffe sich, im Rahmen des Prozesses auch Antworten darauf, wo die Großteils von der EU, dem Bund und Senat sowie der Lottostiftung bereitgestellten finanziellen Mittel geblieben sind.

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