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12.12.2011; 16:16 Uhr
US-Gericht versagt Bloggerin Journalistenstatus
Blog ist kein Medium - Daher kein Sonderschutz vor Verleumdung

Wie »NZZ Online« berichtet, machen zwei Blogger derzeit Schlagzeilen. Ein US-Gericht verurteilte die Bloggerin Crystal Cox wegen kritischen Beiträgen über eine Investmentfirma zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2,5 Millionen US-Dollar. Cox befasste sich in ihren, wie sie vor Gericht einräumte, »meinungsbasierten« Beiträgen kritisch mit der Investmentfirma Obsidian Finance Group. Das Unternehmen erhob Klage wegen Verleumdung. Ein Artikel basierte auf Informationen einer anonymen Quelle, deren Namen Cox unter Berufung auf den Journalisten gewährten Schutz gegen Verleumdungsklagen nicht preisgeben wollte. Das Gericht verneinte den Journalistenstatus der Bloggerin. Cox habe hierfür keine Beweise vorgelegt. Da Blogs nicht unter die Oregon Revised Statutes fallen, seien sie kein Medium. Die Oregon Revised Statutes kennen keine Online-Medien, sondern nur periodische Druckschriften, Rundfunk und Film. Auch einen Schutz über den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung über die freie Meinungsäußerung lehnte das Gericht ab. Die Klägerin müsste Cox keinen Vorsatz nachweisen. Dies sieht die US-Rechtsprechung nur vor, wenn öffentliche Personen betroffen sind, was bei der Klägerin nicht der Fall sei. Die Meinungen zu diesem Urteil sind gespalten. Einige US-Blogger kritisieren die Entscheidung des Gerichts als »Einschränkung der Pressefreiheit«, meldet »Heise Online«. Andere pflichten bei, dass es Cox nicht auf Berichterstattung, sondern auf Rufschädigung abgesehen habe und ihre Texte nicht dem klassischen journalistischen Schema entsprechen würden.

Blogger Joe Wichai Commart Gordon wurde in Thailand wegen Majestätsbeleidigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, von der die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt ist. Er publizierte eine Übersetzung der unautorisierten Biographie des thailändischen Königs auf seinem Blog. Gordon ist gebürtiger Thailänder und US-Bürger. Bei Veröffentlichung der Ausschnitte der Biographie auf seinem Blog befand er sich in den USA. Dies soll der erste Fall gewesen sein, in dem ein Ausländer wegen einer Majestätsbeleidigung verurteilt wurde, zu deren Zeitpunkt er sich nicht in Thailand aufhielt, so »NZZ Online«. Walter Braunohler, Sprecher der US-Botschaft in Bangkok, sei tief betroffen, denn »Urteile wie diese widersprächen der Meinungsfreiheit«. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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