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05.05.2003; 20:00 Uhr
Regulierungsbehörde muss Mobilfunkbetreibern 10 Mio. Euro Gebühren erstatten
BVerwG: Beträge standen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) muss den Mobilfunkanbietern Vodafone D2 und O2 jeweils Gebühren in Höhe von rund fünf Millionen Euro zurückzahlen. Das entschied am 30.4.2003 das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig (Az. 6 C 4.02). Nach Auffassung des Gerichts standen die Gebühren, die die beiden Unternehmen für die Zuteilung von Rufnummern gezahlt hatten, in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand der RegTP. Die Richter erklärten, bei Festsetzung der Sätze dürfe zwar der wirtschaftliche Wert der Rufnummern berücksichtigt werden. Dabei dürften sich die Gebühren aber nicht völlig vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand lösen. Im Fall seien die entsprechenden Beträge mehr als 4000 mal so hoch gewesen wie die Kosten, die der Behörde für die Rufnummernerteilung entstanden seien. Damit sei ein Missverhältnis erreicht, dass verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar sei. Das BVerwG bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), gegen das die RegTP Revision eingelegt hatte. Vodafone D2 und O2 hatten als Rechtsnachfolger von Mannesmann Mobilfunk und der VIAG Interkom geklagt. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1262: http://www.urheberrecht.org/news/1262/
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