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23.11.2009; 15:59 Uhr
E-Plus klagt gegen Vergaberegeln der Digitalen Dividende
Mobilfunkprovider plädiert für Chancengleichheit bei der Vergabe von Funkfrequenzen unter 1 GHz
Die geplante Versteigerung der als sog. »Digitale Dividende« bezeichneten Funkfrequenzen ist nach Ansicht des Mobilfunkproviders E-Plus in der von der Bundesnetzagentur beschlossenen Form rechtlich nicht zulässig, weil dadurch der Wettbewerb im Mobilfunkbereich weiter eingeschränkt werde. Als Begründung führt der Telekommunikationsanbieter an, dass die Konkurrenten T-Mobile und Vodafone aktuell bereits über effizientere Mobilfunkfrequenzen unterhalb von 1 GHz verfügen und sich im Rahmen des ausstehenden Vergabeverfahrens weitere Frequenzen sichern können. Neben E-Plus hatte auch der zweite deutsche E-Netz Anbieter, o2, das Vergabeverfahren der Bundesnetzagentur angesichts der aktuellen Frequenzsituation kritisiert (vgl. Meldung vom 10. September 2009). EU-Kommissarin Reding hatte ebenfalls Zweifel an der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit geäußert (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2009). Wie E-Plus in einer Pressemitteilung berichtet, habe man Klage gegen das geplante Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Parallel dazu werde man auch einen Eilantrag stellen, um das Ziel eines schnellen Breitbandausbaus via Mobilfunk nicht zu gefährden, so E-Plus-Geschäftsführer Thorsten Dirks. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3792: http://www.urheberrecht.org/news/3792/
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