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13.01.2009; 14:30 Uhr
BITKOM veröffentlicht neuen Leitfaden zum Urheberrecht
Informationen über legales Kopieren nach §§ 53 ff. UrhG

Mit seinem am 13. Januar 2009 erschienenen Leitfaden »Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht - Leitfaden zum legalen Kopieren nach §§ 53 ff. UrhG« will der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) über die seit dem 1. Januar 2008 gültigen Regelungen für private Vervielfältigungen informieren und Musik-Nutzern aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen die Anfertigung von Mix-CDs etc. weiterhin legal möglich ist. So betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, dass Regelungen zur Pirateriebekämpfung durch die jüngsten Änderungen des Urheberrechts strenger geworden seien, bei Beachtung einiger Grundregeln könnten aber beispielsweise Musikstücke nach wie vor für Freunde oder private Feiern zusammengestellt werden.

Ausgangspunkt des BITKOM-Leitfadens ist dabei das ausschließliche Recht des Urhebers, das durch Schranken, wie etwa die Privatkopie nach § 53 UrhG, verkürzt wird. In diesem Zusammenhang weist der BITKOM auch auf die Kopierabgaben nach §§ 54 UrhG hin, die als Kompensation dieser Beschränkungen der Rechte des Urhebers auf Geräte und Speichermedien gezahlt werden müssen und bereits in deren Endverkaufspreis enthalten sind. An die Darstellung der legaler Kopiermöglichkeiten für bestimmte Nutzergruppen schließt sich eine Betrachtung des rechtlichen Hintergrundes mit einer Auflistung von Voraussetzungen und Umfang dieser urheberrechtlichen Schranken an. Weitere Themen des Leitfadens sind der urheberrechtliche Schutz von Webseiten und die Beachtung des Urheberrechts bei öffentlichen Aufführungen.

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[IUM/bs]

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