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12.02.2009; 19:42 Uhr
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments billigt Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller
Notwendigkeit eines längeren Schutzes für audio-visuelle Werke soll durch Impact Assessment festgestellt werden

In seiner Sitzung am 12. Februar 2009 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung der bisherigen Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 95 Jahre zugestimmt. Die Ausschussmitglieder teilten die Auffassung der Kommission, dass die soziale Situation der Künstler verbessert werden müsse, indem sie länger von ihrer Leistung partizipieren können. Um dies zu gewährleisten, beschloss der Ausschuss jedoch Änderungen des Richtlinientextes bezüglich bestehender vertraglicher Vereinbarungen der Künstler mit den Plattenfirmen. Das im Richtlinienvorschlag enthaltene Modell eines Vergütungsfonds, in den Tonträgerhersteller mindestens 20 % der durch die Schutzfristverlängerung erzielten Einnahmen einzahlen und die Künstler damit finanziell beteiligen, wurde prinzipiell begrüßt. Als Verbesserung schlug der Ausschuss vor, die Verwertungsgesellschaften mit der Verwaltung dieses Fonds zu betrauen.

Zur umstrittenen Ausklammerung des Video-Bereichs aus dem Richtlinienvorschlag wurde jedoch keine abweichende Entscheidung getroffen. Vielmehr forderte der Rechtsausschuss die EU-Kommission auf, bis Januar 2010 ein sog. Impact Assessment zu initiieren. Dadurch solle festgestellt werden, ob eine entsprechende Verlängerung für audio-visuelle Werke vorteilhaft ist, wie aus einer Pressemitteilung des Parlaments hervorgeht. Für die vom Ausschuss beschlossene Schutzfristenverlängerung für Tonträger sollen drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie und anschließend im Vier-Jahres-Rhythmus ebenfalls Studien durchgeführt werden, um festzustellen, ob sich die soziale Situation der Künstler dadurch tatsächlich verbessert hat.

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