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18.12.2009; 18:38 Uhr
Bündnis 90/Die Grünen lassen Normenkontrollklage gegen ZDF-Staatsvertrag vorbereiten
SPD will noch die Beratungen über Änderung des Staatsvertrages am 15. Februar 2010 abwarten
Um den Einfluss der Politik auf die Programmgestaltung des ZDF zu begrenzen, plant die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, vor dem Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage zu erheben. Die Fraktion Die Linke hat sich dem Vorhaben angeschlossen. Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, arbeite der Verfassungsrechtler Dieter Dörr derzeit die Klageschrift aus, die im Januar 2010 vorliegen soll. Die abstrakte Normenkontrolle setzt nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 BVerfGG formell den Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestags voraus. Die letztere Variante wurde zum 1. Dezember 2009 geändert, zuvor war ein Drittel der Abgeordneten erforderlich. Beide Fraktionen kommen in der 17. Legislaturperiode zusammen auf 144 der insgesamt 622 Sitze im Bundestag, so dass die Unterstützung von mindestens zwölf weiteren Abgeordneten notwendig ist. Die SPD kündigte an, zunächst noch die Beratungen der Rundfunkkommission abwarten zu wollen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD) hatte bereits Änderungsvorschläge für den ZDF-Staatsvertrag vorgestellt, wie z.B. die Auswahlregelung des Verwaltungsrates bei Personalentscheidungen in ein Vetorecht umzuwandeln (Meldung vom 7. Dezember 2009). Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3829: http://www.urheberrecht.org/news/3829/
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