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01.06.2011; 15:41 Uhr
DJV gegen Beschränkung der Berichterstattung in Missbrauchsfällen
Bisherige Selbstverpflichtung der Medien reiche aus

Der Deutsche Journalisten-Verband e.V. (DJV) hat sich gegen eine Beschränkung der Berichterstattung in Missbrauchsfällen ausgesprochen. Nach dem gestrigen Freispruch von Jörg Kachelmann hatten Politiker aus CDU/CSU mit Blick auf die Opfer von Sexualdelikten einen »Ehrenkodex, mit dem sich die Branche verpflichtet, weitaus zurückhaltender über Prozesse wegen sexueller Gewalt zu berichten« gefordert. Dagegen hält der DJV die bisherige Selbstverpflichtung der Medien (»Der Schutz der Privatsphäre von Opfern wie auch von Zeugen hat Vorrang vor der Berichterstattung«) für ausreichend. Eine weitergehende Beschränkung sei verfassungswidrig und hätte darüber hinaus auch im Fall Kachelmann nichts gebracht. Nach Angaben ihres Bundesvorsitzenden Michael Konken seien nämlich die Medien »von Anwälten, aus Ermittlungsbehörden und von vermeintlichen Opfern freimütig informiert worden«. Der Verband räumt indes Fehler der Medien bei der Berichterstattung ein.

Der Vorsitzende Richter am LG Mannheim hatte bei der Urteilsverkündung die Medien für ihre »Stimmungsmache« und die damit einhergehende Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns und seiner als Nebenklägerin auftretenden Ex-Freundin kritisiert.

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