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26.01.2008; 11:08 Uhr
LfM: Klage gegen Versagung der DVB-T-Förderung durch Brüssel
Kommission hält Modell für nicht vereinbar mit EG-Beihilferecht
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der sie die in Nordrhein-Westfalen geplante Förderung von terrestrischem Digitalfernsehen (DVB-T) untersagt hatte. Wie LfM-Direktor Norbert Schneider am 25.1.2008 mitteilte, bleibe seine Anstalt bei der Auffassung, dass die Förderung zur Einführung von DVB-T möglich sein müsse. Nicht absehbar sei nun aber, wann eine Entscheidung falle. Mit dem Ende 2005 bei der Kommission angemeldeten Förderungsmodell wollte die LfM privaten Rundfunkveranstalter insgesamt 6,8 Mio. EUR Fördermittel über fünf Jahre zur Verfügung stellen, mit denen diese einen Teil der Übertragungsentgelte decken sollten, die sie an den Betreiber des DVB-T-Netzes zu zahlen hätten. Nach Ansicht Brüssels stelle dies aber einen Verstoß gegen die Diskrimierungsfreiheit dar. Auch sei weder nachgewiesen, dass die Förderung einen »Anreizeffekt« auf die Privaten haben könnte, noch, dass damit die besonderen Probleme im Zusammenhang mit der Digitalisierung behoben würden (siehe Meldung vom 24.10.2007). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3283: http://www.urheberrecht.org/news/3283/
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