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09.02.2012; 11:50 Uhr
US-Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen Online-Shop für gebrauchte Musikdownloads ab
Capitol Records unterliegt im Rechtsstreit gegen ReDigi

Ein New Yorker Bezirksgericht lehnte eine vom EMI-Music-Label Capitol Records beantragte einstweilige Verfügung gegen ReDigi, einem Online-Marktplatz für »gebrauchte« digitale Musik, ab (Entscheidung vom 6. Februar 2012 als pdf-Datei). Wie »Heise Online« berichtet, stellt das US-Startup ReDigi eine Software zur Verfügung, die die Musiksammlung auf der Festplatte des Nutzers durchsucht und dabei alle Musikdateien identifiziert, die aus legalen Quellen wie »iTunes« oder »Amazon« stammen. Die ReDigi-Software kopiere diese für den Weiterverkauf geeigneten Musikdateien auf einen Server der Firma und lösche sie auf dem Rechner bzw. auf allen damit synchronisierten Geräten des Nutzers, bevor sie zum Verkauf angeboten werden. Der Nutzer erhalte jeweils für Angebot und tatsächlichen Verkauf einer Musikdatei eine Gutschrift, die zum Kauf im ReDigi-Store verwendet werden kann.

Capitol Records sieht sich laut Onlineberichten in seinen Urheberrechten verletzt, da mit der Übertragung der Songs in die Cloud von ReDigi eine unerlaubte Kopie erstellt werde. Dieser Vorgang sei nicht von der First Sales Doctrine (Title 17, § 109 Copy Right Act 1976) gedeckt, welche es dem Ersterwerber einer legal hergestellten Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes erlaubt, diese ohne Erlaubnis der Rechteinhaber an einen Dritten weiter zu übertragen. Nach Auffassung von ReDigi stelle die Argumentation von Capitol Records die gesetzlichen Prinzipien der Cloud Industrie in Frage. Richter Richard J. Sullivan bezeichnete den Fall als »faszinierend«, meldet »Musikmarkt«. Hier würden »eine Vielzahl technologischer und gesetzlicher Fragen« aufgeworfen. Da die Antragssteller nicht nachweisen konnten, dass durch die weitere Erreichbarkeit des Portals irreparable Schäden entstehen würden, lehnte er die Schließung des Portals im Wege der einstweiligen Verfügung ab. Eine Tendenz für das Hauptsacheverfahren sei aus dieser Entscheidung jedoch nicht erkennbar, so Medienberichte.

Dokumente:

[IUM/ct]

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