Informationskreis AufnahmeMedien widerspricht Einigungsvorschlag des DPMA zur Speichermedienabgabe
Die im Informationskreis AufnahmeMedien (IM) organisierten Anbieter von Speichermedien hat gegen den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nach dem UrhWahrnG beim Deutschen Patent- und Markenamt (Schiedsstelle) vom 22. März 2010 (vgl. Meldung vom 26. März 2010) Widerspruch eingelegt. Daher muss sich jetzt das OLG München mit der Angemessenheit der Vergütungssätze für CD- und DVD-Rohlinge befassen.
Der IM weist darauf hin, dass es seit dem 1. Januar 2010 keine verbindlichen Vergütungssätze mehr für CD- und DVD-Rohlinge gebe. Der Verband wertet die am 30. Dezember 2010 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) für Blu-ray Discs und CD-Rohlinge als unangemessene Forderung der Verwertungsgesellschaften, die rechtswidrig seien, weil bisher noch keine Verhandlungen mit den Verbänden über Gesamtverträge stattgefunden hätten.
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