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05.03.2012; 12:06 Uhr
Zeitungsverleger gegen regionalisierte Werbung im Kabel-TV
BDZV nennt Pläne von ProSiebenSat.1 »rechtswidrig«

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) kritisierte am vergangenen Freitag die Pläne der ProSiebenSat.1-Mediengruppe, regionale Werbung bundesweit über Kabel auszuspielen, als »rechtswidrig«. Die Zeitungsverleger fordern den Gesetzgeber zur raschen Handlung auf. Das Vorhaben des Medienkonzerns würde zu schweren Einbrüchen in den ohnehin hart umkämpften regionalen Werbemärkten führen, heißt es in der Pressemitteilung des BDZV. »Vor allem die Zeitungen, aber auch regionale Hörfunk- und TV-Angebote wären davon schwer betroffen«. Aus Sicht des BDZV würde die Umsetzung der Pläne gegen geltendes Recht verstoßen. Bereits 1986 habe das BVerfG entschieden, »dass regional bzw. lokal ausgespielte Werbung nationaler Fernsehsender den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Presse gefährden würde«. 

Bislang waren nationale TV-Anbieter aus technischen Gründen nicht in der Lage, ihre Werbung im Kabel- und Satellitenbereich so auseinander zu schalten, dass diese auf verschiedene Regionen abgestimmt ausgestrahlt werden kann. Aus diesem Grund sieht der RfStV bislang auch keine entsprechende gesetzliche Regelung vor. Medienberichten zufolge führte ProSiebenSat.1 gemeinsam mit Kabel Baden-Württemberg jedoch im vergangenen November erfolgreich einen Test mit regionalisierter Werbung durch. Nach Auffassung des BDZV sei es daher umso wichtiger, »dass der Gesetzgeber jetzt rasch handele«. Auch die in der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) zusammengeschlossenen Radiosender forderten die Politik erst kürzlich mit ähnlichen Argumenten zum Handeln auf.

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