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12.06.2013; 09:39 Uhr
Aufsichtsvertreter tauschen sich über Anwendung und Evaluation des Jugendmedienschutzes aus
Im Mittelpunkt: »Optimierungsmöglichkeiten in der Anwendungspraxis sowie die Novellierung des JMStV«

Am 13. Mai 2013 trafen sich die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Spitzenvertretern der Jugendmedienschutzaufsicht über den privaten Rundfunk zum »3. Jugendmedienschutzspitzengespräch« in Berlin. Die Teilnehmer bekräftigten der Pressemitteilung der Medienanstalten zufolge Bereitschaft zur Zusammenarbeit sowie gegenseitige Achtung und Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufsichtskompetenzen. Ferner vereinbarten sie weiteren, intensivierten Austausch zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Sobald ein erster Entwurf zum JMStV vorliegt, sollen gemeinsame Anliegen und Positionen eruiert werden.

Weiteres Thema waren »technische Jugendschutzprogramme«, die die Umsetzung der Jugendmedienschutzvorgaben für den Bereich der Telemedien erleichtern sollen. Die Teilnehmer hielten fest, dass diese für alle Plattformen und insbesondere auch für mobile Geräte funktionsfähig sein müssten. Es müsse nicht nur geeignete Software zur Verfügung stehen, diese müsse auch breit genutzt werden. Dies könne idealerweise über eine entsprechende Vorinstallierung in den Geräten erreicht werden. Unter der Prämisse, dass die volle Funktionsfähigkeit sichergestellt sei und die vom und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk präferierte Lösung der je nach Alterstauglichkeit zeitgesteuerten Zugänglichkeit nicht konterkariert werde, sagten die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu, den technischen Weg des Jugendmedienschutzes mitzutragen.

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