Institut für Urheber- und Medienrecht

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12.11.2007; 15:52 Uhr
Bundestag beschließt TKÜ-Gesetz
Die Opposition und elf Abgeordnete der Großen Koalition stimmten dagegen

Der Deutsche Bundestag hat am 9.11.2007 wie erwartet das »Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung« (BT-Dr. 16/5846) mit 366 Stimmen zu 156 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen verabschiedet; dabei stimmten elf Abgeordnete der Großen Koalition gegen das Gesetz. Mit dem Gesetz werden laut dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum einen die geltenden Vorschriften der StPO zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen modifiziert und dabei der Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen bei allen Ermittlungsmaßnahmen angepasst. Zum anderen werden die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt, indem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gemäß des geänderten § 111 TKG sowie des neu eingeführten § 113 a TKG die im Rahmen der Nutzung ihres Dienstes anfallenden Verkehrsdaten sowie gewählten Rufnummern für sechs Monate speichern müssen, um sie unter den Voraussetzungen des ebenfalls neuen § 113 b TKG ausschließlich an öffentliche Stellen auf Anforderung herausgeben zu können. Dabei gilt diese Pflicht für Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkanbietern unmittelbar nach Inkrafttreten des TKÜ-Gesetzes, während sie die Anbieter von Internetzugangsdiensten, Diensten der elektronischen Post oder Internettelefondiensten erst ab dem 1.1.2009 trifft. Zu der von den Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums und vom Bundesrat geforderte Ausdehnung des Katalogs in den neuen §§ 113 a, b TKG zu den Auskunftsberechtigten über die gespeicherten Daten auch auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach der Durchsetzungsrichtlinie kam es nicht.

Dabei folgte das Plenum hinsichtlich der Ausgestaltung der Zeugnisverweigerungsrechte noch einigen Änderungsvorschlägen des Rechtsausschusses zum besseren Schutz vor allem von Journalisten und ihren Informanten. Gleichwohl können Ermittlungsmaßnahmen, die sich gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Journalisten richten, unter bestimmten Bedingungen zulässig sein, während sie bei Abgeordneten, Strafverteidigern und Seelsorgern grundsätzlich verboten sind (siehe hierzu auch die Pressemitteilung des BMJ vom 9.11.2007). Diese Differenzierung stößt bei den betroffenen Berufsgruppen auf einhellige Ablehnung, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (DZV) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sehen die Informantenschutz und Pressefreiheit in Gefahr. Konsequenz könnte eine Verfassungsbeschwerde sein: »Wenn eine Verfassungsklage Aussicht auf Erfolg hat, werden wir den juristischen Weg beschreiten«, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am 9.11.2007. Das BMJ und auch Jürgen Gehb und Siegfried Kauder von der CDU hingegen sehen hier keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Gleichstellung der Berufsgruppen. Ähnlich sehen dies die SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und Klaus Uwe Benneter, die betonten, dafür Sorge getragen, den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft zu haben, um so die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

Zu einer ganz anderen Einschätzung gelangt die Opposition. Von einem »Paradigmenwechsel im Datenschutz« spricht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ihr Kollege Jörg van Essen sieht die Bürger durch verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten über sechs Monate unter einen »Generalverdacht« gestellt. Seinen Worten zufolge prüften einige seiner Fraktionskollegen ebenfalls die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde. Auf dieselbe Möglichkeit verwies die Linkspolitikerin Petra Pau und appellierte an Bundespräsidenten Horst Köhler, das Gesetz bereits schon nicht auszufertigen. Ähnlich äußerten sich Die Grünen Mittel letzter Woche; sie hoffen, dass die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie selbst bereits wegen der falschen Rechtsgrundlage vom EuGH für nichtig erklärt wird. Demgegenüber warnte Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco), vor steigenden Verbraucherpreisen, da die TK-Unternehmen die »immensen Anschaffungskosten« für die Speichertechnik selbst zu tragen hätten.

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