mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.04.2011; 15:42 Uhr
Überprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abgeschlossen
Malmström kündigt Änderungen am weiten Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten an

Wie bereits im vergangenen Herbst angekündigt (vgl. Meldung vom 2. September 2010), möchte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ändern. Die zwischenzeitlich erfolgte Überprüfung, so die Kommissarin im Interview mit der »Welt«, habe nun »schwerwiegende Mängel« offenbart. Die Mitgliedstaaten hätten zu viel Spielraum bei der Umsetzung der Richtlinie. Auch lasse die Richtlinie zu viel Raum für die Aufbewahrung und den Umgang der Telekommunikationsanbieter mit den Daten. Infolgedessen gebe es keinen einheitlichen Datenschutzstandard für EU-Bürger und Provider hätten keine ausreichende Rechtssicherheit. Die Kommissarin kann sich daher EU-weite einheitliche Speicherzeiten vorstellen. Deutschland, wo noch Streit über die Vorratsdatenspeicherung und ihre Alternative »Quick Freeze« besteht, müsse aber die Richtlinie umsetzen, erklärte Malmström mit Blick auf das Urteil des BVerfG. Ein neuer Entwurf auf EU-Ebene soll Ende des Jahres vorliegen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4247:

https://www.urheberrecht.org/news/4247/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.