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24.07.2012; 15:44 Uhr
WIPO »SCCR« verhandelt über Urheberrechtsschranken für Blinde und »Broadcasting Treaty«
EU-Vertreterin spricht sich gegen verbindliche »Blindenschranke« aus

Wie »Heise Online« berichtet, hat sich die EU-Vertreterin der WIPO im Rahmen der 24. Sitzung des WIPO »Standing Committee on Copyright and Related Right« (»SCCR«) (vgl. Meldung vom 17. Juli 2012) gegen eine verbindliche Urheberrechtsbeschränkung zugunsten Sehbehinderter und Blinder ausgesprochen. Die umstrittenen Schrankenregelungen des in Rede stehenden WIPO-Abkommens zugunsten Sehbehinderter und Blinder sollen der Onlinemeldung zufolge die Übertragung geschützter Werke - nötigenfalls auch ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber - in geeignete Formate wie etwa Brailleschrift erlauben. 

Bereits letztes Jahr ist über die Einberufung einer dipolmatischen Konferenz für den besseren Zugang von Blinden und Sehbehinderten zu Inhalten durch Schrankenregelungen debattiert worden. Schon damals ist diese am Widerstand der Europäischen Union, die auf eine freiwillige Lösung statt auf verbindliche Regeln setzte, gescheitert. Die jetzt von der EU eingenommene Haltung irritiert deswegen, da noch in der vergangenen Woche die vorgeschlagenen Zugangsregelungen für Blinde in Form eines verbindlichen Vertrages allseitige Zustimmung fanden.

Ebenfalls zur erneuten Debatte steht der Entwurf des im Jahr 2007 schon einmal gescheiterten internationalen Abkommens »zum Schutz der Rechte von Rundfunkunternehmen und Kabelsendern an gesendeten Programmen und audiovisuellem Rohmaterial« (»Broadcasting Treaty«) (vgl. Meldung vom 22. Juni 2007). Befürworter eines auf Internetübertragungen ausgedehnten Schutzrechts der Rundfunkanbieter stehen Kritikern gegenüber, die den Vertrag strikt auf klassische Übertragungswege beschränken möchten, so »Heise Online«. Die Verhandlungen werden fortgesetzt.

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