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09.12.2004; 19:23 Uhr
Sabine Christiansen unterliegt im Weber-Streit vor Gericht
Landgericht Dresden: Persönlichkeitsrecht der TV-Moderatorin nicht angegriffen

Eine Textpassage, in der ein Darsteller erklärt, er würde Sabine Christiansen erschießen, greift das Persönlichkeitsrecht der ARD-Moderatorin nicht in »unerträglicher Weise« an. Dies entschied das Landgericht Dresden am 9.12.2004 und lehnte damit einen Antrag von Frau Christiansen auf Unterlassung der Passage in der Inszenierung des Gerhart-Hauptmann-Stücks »Die Weber« am Dresdner Staatsschauspiel ab. Die Betroffene empfindet die Textstücke als persönliche Morddrohung und sieht sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Dennoch darf das Stück in der bisherigen Inszenierung des Regisseurs Volker Lösch nicht aufgeführt werden. Dies entschied das Landgericht Berlin durch einstweilige Verfügung vom 24.11.2004. Dem Land Sachsen droht als Träger des Dresdner Staatsschauspiels bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Löschs Inszenierung aktualisiert das Drama. Stein des Anstoßes sind hierbei Textveränderungen. So beschimpft der Chor der Arbeitslosen den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt sowie Bundeskanzler Gerhard Schröder. Gegen diese Änderungen ging der Bühnenverlag Felix Bloch Erben, der die Aufführungsrechte des Hauptmann-Stücks innehat, vor. Zu Recht, entschied das Gericht und untersagte dem Theater die Wiederholung dieser Textpassagen. Das Theater hat gegen die Berliner Entscheidung Einspruch eingelegt. Eine Entscheidung in diesem Verfahren soll am 11.1.2005 fallen.

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