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11.01.2005; 18:18 Uhr
Gericht bestätigt Aufführungsstopp für Weber-Inszenierung
LG Berlin: Stück darf nicht mit beanstandeten Textpassagen aufgeführt werden

Das Stück »Die Weber« von Gerhart Hauptmann darf weiterhin nicht in der bisherigen Inszenierung des Regisseurs Volker Lösch aufgeführt werden. Dies folgt einer Pressemitteilung des »Börsenblatts« vom 11.1.2005 zufolge aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG) vom selben Tag. Der Bühnenverlag Felix Bloch Erben, der die Aufführungsrechte des Hauptmann-Stücks innehat, war gegen Textveränderungen vorgegangen. Löschs Inszenierung aktualisiert das Drama. Anders als im Originaltext beschimpft ein Chor der Arbeitslosen den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt sowie Bundeskanzler Gerhard Schröder. In einer Textpassage erklärt ein Darsteller, er würde die ARD-Moderatorin Sabine Christiansen erschießen.

Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine von dem Bühnenverlag gegen das Land Sachsen als Träger des Dresdner Staatsschauspiels erwirkte einstweilige Verfügung. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Genehmigung der Änderungen nicht erteilt worden sei.

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