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12.07.2005; 17:05 Uhr
Vivaldi-Oper darf nicht aufgeführt werden
Singakademie erwirkt einstweilige Verfügung gegen das Düsseldorfer Kulturfest »Altstadtherbst«
Die rund 250 Jahre lang verschollene Oper »Motezuma« von Antonio Vivaldi darf nicht im Rahmen des Düsseldorfer Kulturfestes »Altstadtherbst« aufgeführt werden. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa vom 11.7.2005 zufolge durch einstweilige Verfügung. Im Fall war die Berliner Sing-Akademie, die das historische Werk nach Erlöschen des Urheberrechtes in ihrem Archiv entdeckt und im Internet erstmals öffentlich gemacht hatte, gegen das Kulturfestival vorgegangen. Während sich die Einrichtung noch mit einer ersten konzertanten Aufführung im Juni in Rotterdam einverstanden erklärt hatte, lehnte sie die Genehmigung zu einer szenischen Aufführung ab. Hierbei stützt sie sich auf das Leistungsschutzrecht an der Oper, das ihr zustehe, da sie das zunächst nicht erschienene Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals öffentlich wiedergegeben habe. Dagegen wendet die Gegenseite ein, die in Berlin aufgetauchte Partitur sei eine Kopie für heute nicht mehr dokumentierte spätere Aufführungen gewesen und damit bereits »erschienen«. Das Gericht folgte der Argumentation der Akademie und untersagte die im Rahmen des Kulturfestivals »Altstadtherbst« in Deutschland und Italien geplanten szenischen Aufführungen der Verdi-Oper. Das Düsseldorfer Kulturfest kündigte an, gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf Berufung einzulegen. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2310: http://www.urheberrecht.org/news/2310/
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