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12.01.2009; 19:50 Uhr
Urheberrechtsstreit um Theaterstück mit Zitaten von Klaus Kinski geht vor Gericht
Prozessauftakt vor dem Kölner Landgericht am kommenden Mittwoch

Nach Aufführung des Theaterstücks »Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo« haben die Ex-Frau und der Sohn des 1991 verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski Klage auf Unterlassung weiterer Aufführungen gegen den Regisseur und den Darsteller des Ein-Mann-Stücks beim Landgericht Köln eingelegt, wie »digitalfernsehen.de«. Begründet wird der Anspruch mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. So bestehe ein Drittel des 50-minütigen Theaterstücks aus Zitaten Kinskis, die teilweise verändert wurden und aus Büchern, Interviews etc. stammen. Der beklagte Regisseur, Stefan Krause, beruft sich seinerseits auf die zulässige Verwendung von Zitaten in einer Theaterkollage, wie sie häufig vorkomme. Im Übrigen sei die Inanspruchnahme von Regisseur und Schauspieler verfehlt, da das betreffende Theaterstück ganz regulär verlegt wurde und der Verlag daher für eine etwaige Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei, so Krause.

Als mögliche Forderung der Kläger rechnet der Regisseur darüber hinaus mit einer Summe von 30.000 EUR und weist in diesem Zusammenhang auf den Umstand hin, dass man das Stück nur aus Enthusiasmus vor wenigen Zuschauern aufgeführt und dabei sogar Verluste erwirtschaftet habe. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln findet am Mittwoch, 14. Januar statt, so »digitalfernsehen.de« unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

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