Institut für Urheber- und Medienrecht |
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24.03.2003; 17:32 Uhr
Verbraucher können sich im Internet über Kopierschutz bestimmter Musik-CDs informieren
Computerzeitschrift will vor bösen Überraschungen beim Tonträgerkauf schützen
Verbraucher können ab sofort noch vor dem Kauf im Internet überprüfen, ob eine bestimmte Musik-CD mit einem digitalen Kopierschutz geschützt ist. Ein entsprechendes öffentliches Onlineangebot hat vor kurzem die "c't" eingerichtet. Die Computerzeitschrift will mit ihrem "CD-Register" Musikfreunde vor bösen Überraschungen beim Tonträgerkauf schützen. Das Angebot stützt sich auf eine öffentliche Datenbank, in die Benutzer nach einer Registrierung selbst Eintragungen vornehmen können. In ihrer neuesten Ausgabe warnt die "c't", Mitte März 2003 seien sieben der zehn in Deutschland bestverkauften Titel mit einem Kopierschutz ausgestattet gewesen. Musik-CDs, die mit Kopierschutzverfahren ausgerüstet sind, lassen sich häufig nicht auf älteren CD-Spielern oder den CD-ROM-Laufwerken von PCs abspielen. Einen Riegel vorschieben wollen die Plattenverleger damit vor allem dem beliebten Vervielfältigen von Musik-CDs mit Hilfe von CD-Brennern. Verhindern will die Musikindustrie aber auch, dass einzelne Lieder auf dem Rechner in MP3-Dateien umgewandelt und anschließend über die umstrittenen Musiktauschbörsen im Internet massenhaft verbreitet werden. Ob die Plattenfirmen nach geltendem Recht zur Kennzeichnung kopiergeschützter Musik-CDs verpflichtet sind, ist umstritten. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) empfiehlt ihren Mitgliedern seit kurzem auf freiwilliger Basis entsprechende Hinweise. Klarheit schaffen wird erst der geplante neue § 95d des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der eine entsprechende Kennzeichnungspflicht vorsieht. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1195: http://www.urheberrecht.org/news/1195/
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