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20.08.2004; 14:38 Uhr
Raubkopierer in Russland erstmals zu Freiheitsstrafe verurteilt
Videopiraten müssen ein bis drei Jahre in Haft - zusätzlich Entschädigungszahlung in Höhe von 5700 US-Dollar
In Russland müssen Videopiraten erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen. Ein Gericht in Rostow verurteilte den Kopf der Bande zu drei Jahren, seine beiden Komplizen jeweils zu einem Jahr Haft. Laut eines Berichts von »Videowoche« vom 20.8.2004 müssen die Täter außerdem 5700 US-Dollar Entschädigung an die Rechteinhaber der Originalfilme zahlen. Das Onlinemagazin zitiert Konstantin Zemchenkos, Chef der russischen Antipiraterie-Organisation, demzufolge es sich bei dem Urteil um eine Premiere in der Verurteilungspraxis von Raubkopierern handelt. Bislang seien lediglich geringe Geld- oder Bewährungsstrafen verhängt worden. Permanenter Link zu dieser News Nr. 1973: http://www.urheberrecht.org/news/1973/
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