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19.08.2011; 14:16 Uhr
NPD scheitert mit Eilantrag gegen rbb
VG Berlin: Wahlwerbung erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung

Das VG Berlin hat gestern die Weigerung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), einen aktuellen NPD-Werbespot auszustrahlen, bestätigt und den Eilantrag der NPD abgewiesen (Beschluss vom 18. August 2011, Az. VG 2 L 131.11). Danach erfüllt die Wahlwerbung den Straftatbestand der Volksverhetzung, § 130 StGB. Die NPD greife die Menschenwürde von in Berlin lebenden Ausländern, vor allem Muslime, dadurch an, dass sie diese als grundsätzlich kriminell darstelle und damit böswillig verächtlich mache. Diese ausländerfeindliche Meinungsäußerung sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die taz weist zudem auf die Plakate der NPD im Berliner Wahlkampf hin.

Update 31. August 2011: Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Gesamtschau des VG Berlin bestätigt und die Beschwerde der NPD, die eine isolierte Betrachtung der einzelnen Sequenzen forderte, daher zurückgewiesen (Beschluss vom 31. August 2011, Az. OVG 3 S 112/11).

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