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01.06.2010; 11:37 Uhr
»Bläck Fööss« gewinnen Prozess wegen unberechtigter Werbung mit ihrem Namen
Slogan »Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss« greift in Persönlichkeitsrecht ein
Das OLG Köln hat am 28. Mai 2010 den Schadensersatzanspruch der Band »Bläck Fööss« gegen einen Kölner Kostümhändler wegen der Verwendung ihres Namens im Rahmen einer Zeitungs-Werbung bestätigt (Az. 6 U 9/10). Der Slogan »Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss«, der ohne Genehmigung der Musiker verwendet wurde, greife in das Persönlichkeitsrecht der Band in Form des Namensrechts ein, eine Rechtfertigung durch das Recht auf freie Meinungsbildung liege nicht vor: »Dass der rheinische Karneval jedes Jahr im Januar und Februar ein die regionale Öffentlichkeit bewegendes Ereignis ist, stellt auch nach Ansicht des Senats keinen Freibrief für die Anbieter von Karnevalsartikeln dar, ungefragt die Namen bekannter Karnevalisten oder im Karneval auftretender Musikgruppen zur eigenen Absatzförderung wie im Streitfall zu instrumentalisieren«. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3965: http://www.urheberrecht.org/news/3965/
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