Institut für Urheber- und Medienrecht

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24.08.2011; 19:08 Uhr
LG München I entscheidet zur Vervielfältigung von Zeitungsartikelausschnitten in Pressedienst
Ausschnitte geben eigenschöpferische Prägung wieder - »Perlentaucher« und »Paperboy« nicht anwendbar

Das LG München I hat am 3. Juni 2011 über die Zulässigkeit der Verwendung von Zeitungsartikelausschnitten in einem Pressedienst entschieden (Az. 21 O 8455/11, Veröffentlichung in ZUM folgt). Danach verletzt die Verwendung von auf maximal 35 bis 50 Worte begrenzten Auszügen das Vervielfältigungsrecht der Urheber. Die »Perlentaucher«-Entscheidung des BGH sei nicht einschlägig, weil es in diesem Fall um selbst verfasste Abstracts ging. In »Paperboy« waren keine zusammenhängenden Ausschnitte, sondern Schlagzeilen und Snippets streitgegenständlich. Wenn der BGH in »Perlentaucher« bei Textausschnitten von elf Worten, wie sie Gegenstand der »Infopaq«-Entscheidung des EuGH waren, einen Urheberrechtsschutz nicht kategorisch ausschließt, müsse dies erst recht für die vorliegenden Auszüge gelten, in denen die eigenschöpferische Prägung der Originale deutlich zum Ausdruck komme.

Dokumente:

  • Urteile des BGH vom 1. Dezember 2010, Az. I ZR 12/08, ZUM 2011, 151 (Perlentaucher), vom 17. Juli 2003, Az. I ZR 259/00, ZUM 2003, 855 (Paperboy) und Urteil des EuGH vom 16. Juli 2009, Az. C-5/08, ZUM 2009, 945 (Infopaq) (Volltexte bei Beck Online)

Institutionen:

[IUM/eg]

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