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24.08.2011; 19:08 Uhr
LG München I entscheidet zur Vervielfältigung von Zeitungsartikelausschnitten in Pressedienst
Ausschnitte geben eigenschöpferische Prägung wieder - »Perlentaucher« und »Paperboy« nicht anwendbar
Das LG München I hat am 3. Juni 2011 über die Zulässigkeit der Verwendung von Zeitungsartikelausschnitten in einem Pressedienst entschieden (Az. 21 O 8455/11, Veröffentlichung in ZUM folgt). Danach verletzt die Verwendung von auf maximal 35 bis 50 Worte begrenzten Auszügen das Vervielfältigungsrecht der Urheber. Die »Perlentaucher«-Entscheidung des BGH sei nicht einschlägig, weil es in diesem Fall um selbst verfasste Abstracts ging. In »Paperboy« waren keine zusammenhängenden Ausschnitte, sondern Schlagzeilen und Snippets streitgegenständlich. Wenn der BGH in »Perlentaucher« bei Textausschnitten von elf Worten, wie sie Gegenstand der »Infopaq«-Entscheidung des EuGH waren, einen Urheberrechtsschutz nicht kategorisch ausschließt, müsse dies erst recht für die vorliegenden Auszüge gelten, in denen die eigenschöpferische Prägung der Originale deutlich zum Ausdruck komme. Dokumente:
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