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19.12.2011; 16:25 Uhr
Universal Music Group räumt umstrittene Copyright-Filter bei YouTube ein
»Sperrvereinbarungen weitgehender als bislang bekannt«
In einem derzeit in den USA anhängigen Rechtsstreit des Sharehosters »MegaUpload« gegen Universal Music wegen der Löschung eines Songs auf »YouTube« geht es um eine geheime Sperrvereinbarung zwischen dem Plattenlabel und dem Videoplattformanbieter. Medienberichten zu Folge hat Universal Music in dem Prozess eingeräumt, dass die Sperrvereinbarung mit »YouTube« es erlaube, Videoclips »auf der Basis einer Reihe vertraglich spezifizierter Kriterien« »direkt über ein YouTube-Redaktionssystem zu sperren«. Damit erspare sich das Plattenlabel den Antrag auf Entfernung eines Videoclips auf der Basis des »Digital Millenium Copyright Acts« (DMCA). Der genaue Inhalt der Sperrvereinbarung mit »YouTube« ist nicht bekannt. Sie sei aber nicht auf die Verletzung von Urheberrechten beschränkt, so die Online-Berichte. In welchen weiteren Fällen Rechteinhabern noch ein direkter Eingriff in das »YouTube«-Angebot vertraglich erlaubt ist, sei unklar, meldet »Spiegel Online«. Wie »Heise Online« meldet, ist Google der Auffassung Universal Music habe das Copyright-Sperrsystem missbraucht: »Unsere Partner dürfen keine Videos herunternehmen lassen, wenn ihre Rechte nicht betroffen sind und es sich nicht um Live-Auftritte von Künstlern handelt, mit denen sie exklusive Verwertungsvereinbarungen haben«. »MegaUpload« klagt gegen den Musikkonzern wegen Eingriffs in die freie Meinungsäußerung und verlangt Schadensersatz, weil Universal Music das Video zu dem von einigen namhaften Sängern aufgenommenen »Mega Song« - einer Promotionaktion von und für »MegaUpload« - von dem Videoportal »YouTube« löschen lies. Einige der Stars hätten der Verwendung nicht zugestimmt, so die Begründung des Musikkonzerns. Das umstrittene Video ist seit vergangenem Mittwoch wieder freigeschaltet. »MegaUpload« ist einer der weltweit bekanntesten neben Werbung durch kostenpflichtige Premium-Zugänge finanzierter Filehoster, an dem sich die Unterhaltungsindustrie schon seit längerem stört. Unternehmensgründer ist der in Deutschland wegen Insiderhandels und Veruntreuung verurteilte Kim Schmitz. »MegaUpload« ermöglicht die Verbreitung von Dateien von unbeschränkter Größe, u.a. TV-Serien, Filme, Musik oder Pornos. Der Plattform sei juristisch schwer beizukommen, berichtet »Spiegel Online«. Das Angebot sei clever gestrickt. Vom Unternehmenssitz Hongkong aus könne die Seite gar nicht erst abgerufen werden. »MegaUpload« weise die Vorwürfe der massenhaften Urheberrechtsverletzungen zurück. Man respektiere internationale Copyright-Abkommen und arbeite eng mit Rechteinhabern zusammen.
Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 4461: http://www.urheberrecht.org/news/4461/
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