mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.10.2012; 20:22 Uhr
»Six-Strikes«-Verfahren soll ab nächstem Monat in den USA zum Einsatz kommen
Filesharer erhalten zunächst Warnhinweise - die letzten Schritte können zur Dienstesperre führen

Filesharer sollen ab nächstem Monat in den USA durch das so genannte »Six-Strikes«-Verfahren umerzogen werden. Wie »TorrentFreak« meldet wird das im September des vergangenen Jahres zwischen der Motion Picture Association of America (MPAA), der Recording Industry Association of America (RIAA) und fünf großen US-Internet-Service-Providern vereinbarte »Copyright Alert System« ab nächstem Monat zum Einsatz kommen. Das von einer eigens hierfür gegründeten Einrichtung, dem Center for Copyright Information (CCI) betriebene System sieht sechs Schritte vor, die hauptsächlich aufklärende und erzieherische Wirkung haben sollen. Durch den ersten und zweiten Warnhinweis werden die Anschlussinhaber zunächst über Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich ihres Anschlusses und legale Alternativen aufgeklärt. In der dritten und vierten Stufe muss der Anschlussinhaber bestätigen, dass er von den Informationen und den Warnhinweisen Kenntnis genommen hat. Danach stehen dem Provider verschiedene Maßnahmen nach eigenem Ermessen zur Verfügung, wie das Drosseln der Anschlussgeschwindigkeit des Kunden oder gar die Sperrung der Dienste. 

Das Unternehmen MarkMonitor stellt die Technologie, um die Urheberrechtsverletzungen festzustellen. Um Fehlern dieses automatisierten Verfahrens vorzubeugen, hatten sich die am CCI beteiligten Unternehmen in einem Memorandum of Understanding unter anderem darauf geeinigt, das System durch einen »unabhängigen und unparteiischen Experten« auf seine Genauigkeit und Sicherheit hin prüfen zu lassen. Wie »TorrentFreak« bemängelt, fiel die Wahl auf Stroz Friedberg. Ein Unternehmen, das laut »TorrentFreak« während der letzten fünf Jahre die Lobbyarbeit für die RIAA in Washington betrieben hat.   

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4781:

https://www.urheberrecht.org/news/4781/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.