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24.01.2011; 14:42 Uhr
»Nerdcore.de«: Nach Pfändung gibt DENIC die Domain an Blogger zurück
Blogger-Anwalt: Antrag war fehlerhaft, rechtliches Gehör abgeschnitten

Das Deutsche Network Information Center eG (DENIC) hat die Domain »nerdcore.de« nach zwischenzeitlichem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG Tiergarten wieder an den Blogger René Walter zurück übertragen. »Nerdcore.de« ist jedoch noch nicht abrufbar, stattdessen erscheint die Transit-Informationsseite von DENIC. Die Pfändung geht zurück auf einen Eintrag aus dem Jahre 2006, in dem Walter die Geschäftspraktiken seines Hosters, der Firma Euroweb als »Schund«, »Dreck« und »minderwertig« kritisiert hatte. Auf die Mahnung der Anwälte von Euroweb hatte der Blogger nicht reagiert. Im Rahmen der Pfändung wurde der Wert von »nerdcore.de« auf 100 Euro geschätzt. Walter hat in der Zwischenzeit auf der Domain »crackajack.de« weiter gemacht und dabei nach eigenen Angaben fast dieselben Nutzerzahlen erreicht wie zuvor.

Der BGH hatte 2005 zur Zulässigkeit der Pfändung von Domains zu entscheiden. Die Bundesrichter schlossen sich der Auffassung an, nach der die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber einer Internet-Domain gegenüber der DENIC oder einer anderen Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen, ein Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO darstellt. Wie Walters Anwalt mitteilt, ist der Ablauf einer Domainpfändung in der Praxis schwierig. So sei der konkrete Antrag von Euroweb fehlerhaft gewesen und habe seinem Mandaten unter anderem das rechtliche Gehör versagt.

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