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01.04.2009; 17:26 Uhr
Investoren von Filmfonds müssen möglicherweise mit Steuernachforderungen rechnen
Finanzverwaltung Bayern: Verluste der Anfangsjahre sind auf die Gesamtlaufzeit zu verteilen

Die anfänglichen Verluste von leasingähnlichen Medienfonds, mit denen unter anderem zahlreiche US-Filmprojekte finanziert werden, sollen nach einer Entscheidung der zuständigen Finanzverwaltung Bayern künftig nicht mehr sofort als Betriebskosten abgesetzt, sondern auf die gesamte Laufzeit des Fonds verteilt werden. Gleichzeitig drohen Investoren der Fonds Steuernachforderungen für die Jahre 1998 bis 2005, wie die »Financial Times Deutschland« berichtet.

Der Geschäftsführer des Fonds-Emittenten LHI, Oliver Porr bezeichnete diese Wendung nach jahrelanger Duldung dieser Praxis als »überraschend und erschreckend«. Gleichzeitig kündigte er, ebenso wie die weiteren betroffenen Emissionshäuser Hannover Leasing und KGAL, denen die Entscheidung der Finanzverwaltung mitgeteilt wurde, eine Klage an. Für diesen Fall habe Finanzverwaltung bereits angekündigt, bis zur gerichtlichen Entscheidung keine Bescheide über Nachforderungen gegen Anleger zu erlassen, wie Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer von Hannover Leasing anführt.

Die häufig als Steuersparmodelle genutzten Fonds erwirtschaften in den Anfangsjahren durch Produktionskosten etc. hohe Verluste, die bislang als Verlustzuweisungen steuerlich absetzbar waren. Umgekehrt waren die späteren Einnahmen durch eine Schuldübernahme der Banken garantiert. Mit seiner bereits seit 2007 diskutierten und nun ergangenen Entscheidung wertet die Finanzverwaltung Bayern diese Schuldübernahme als »abstraktes Schuldversprechen«, so dass der Verlustbetrag auf die gesamte Laufzeit des Fonds anzurechnen ist und sich die steuerlich absetzbaren Verlustzuweisungen entsprechend reduzieren.

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