mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.05.2009; 19:32 Uhr
Kameramann des Films »Das Boot« hat Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Verwertung
Landgericht München I verpflichtet Produktionsfirma, Rundfunkveranstalter und Videoverwerter zur Auskunft

Jost Vacano, Chefkameramann des Films »Das Boot«, war mit seiner Klage vor dem Landgericht München I erfolgreich (Urteil vom 7. Mai 2009, Az.: 7 O 17694/08; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Zur Geltendmachung einer zusätzlichen Beteiligung für seine Tätigkeit hatte Vacano von der Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochterunternehmen Euro-Video GmbH als Videoverwerter sowie vom Westdeutschen Rundfunk als Kapitalgeber für das Filmprojekt Auskunft über den Umfang der Verwertung des Films gefordert. Dabei hatte er angeführt, »Das Boot« habe über Jahre hinweg Erlöse erzielt, die in einem auffälligem Missverhältnis zu der 1981 vereinbarten Vergütung stünden. In einem solchen Fall hätte Vacano gem. § 32 a UrhG Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, die er nach Auskunft über die erzielten Erlöse in einem weiteren Schritt einfordern könnte.

Die Münchener Richter sahen »angesichts der außergewöhnlich langandauernden und umfangreichen Verwertung des Films greifbare Anhaltspunkte« für ein solches auffälliges Missverhältnis, so eine Pressemitteilung des Gerichts vom 7. Mai 2009. Der sich daraus ergebene Anspruch Vacano betrifft jedoch nur die Verwertung des Films in den vergangenen sieben Jahren, da § 32 a UrhG erst 2001 im Zuge der Reform des Urhebervertragsrechts eingeführt worden war. Bis dahin ergab sich für Filmurheber wegen § 90 S. 2 UrhG a.F. ein nachträglicher Anpassungsnspruch nur aus den Grundsätzen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Diese strengeren Voraussetzungen sah das Gericht gegenüber der Bavaria Film als nicht gegeben an.

Der Bundesverband Kamera sieht das Urteil als richtungsweisend für Auskunftsansprüche von Filmurhebern gegenüber Verwertern an. Gleichzeitig finde Miturheberschaft des Kameramann Anerkennung. Dieser habe als Bildgestalter »das Recht auf eine angemessene Vergütung und die Beteiligung an den Erträgen aus der Werknutzung«, so der Geschäftsführer des Verbandes, Dr. Michael Neubauer.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3634:

https://www.urheberrecht.org/news/3634/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.