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06.11.2007; 15:11 Uhr
VGH Hessen: Verbot der Sportwettenvermittlung im Internet durch Privatanbieter nichtig
Bundestag behandelt Anträge der FDP zur Liberalisierung des Sportwettenmarkts
Wegen mangelnder technischer Durchsetzbarkeit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen) eine Untersagungsverfügung gegen den privaten Sportwettenanbieter bwin im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens für teilweise nichtig erklärt. Laut einer Pressemitteilung des Unternehmens vom 6.11.2007 hatte ihm das Regierungspräsidium Darmstadt zuvor untersagt, in Hessen via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Hessen über das Internet Sportwetten abzuschließen. Nachdem das Verwaltungsgericht Darmstadt die sofortige Vollziehung dieser Verfügung im Dezember 2006 bestätigt hatte, war bwin nun im Rechtsmittelverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgreich. Nach Ansicht des Direktors von bwin, Jörg Wacker, setzt die Entscheidung des VGH Hessen ein weiteres Fragezeichen hinter den von den Bundesländern Ende 2006 beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag und belegt, dass Internetverbote nicht durchsetzbar seien. Bereits im Mai 2007 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Verfahren die aufschiebende Wirkung der Klage eines privaten Wettanbieters gegen eine vergleichbare Untersagungsverfügung wiederhergesetellt. Zur Begründung hatte auch der BayVGH angeführt, dass es aus technischen Gründen nicht möglich sei, ausschließlich Spieler in Bayern von Internetwettangeboten auf der Internetseite des Sportwettenanbieters auszuschließen. Da hierfür kein nachvollziehbarer Weg nachgewiesen worde sei, könne aber von einem Bürger auch nicht etwas verlangt werden, wozu dieser nicht in der Lage sei. Am Donnerstag, den 8.11.2007 wird der Deutsche Bundestag über zwei Anträge der FDP entscheiden, mit denen die Neuordnung und Liberalisierung des Sportwettenmarkts sowie ein europakonformes Konzessionsmodell gefordert wird (BT-Dr. 16/1674 und 16/3506, siehe hierzu auch Meldung vom 18.9.2007). Allzu viel Aussicht auf Erfolg dürfte diesen Anträgen jedoch nicht beschieden sein: Der federführende Sportausschuss hat dem Plenum mit den Stimmen sämtlicher Parteien außer der FDP die Ablehnung der Anträge empfohlen; da sie alle durch die Vorschläge der Liberalen das Ziel einer wirkungsvollen Bekämpfung der Spielsucht nicht als erreichbar ansehen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3201: http://www.urheberrecht.org/news/3201/
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