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04.02.2011; 11:50 Uhr
USK ändert Grundsätze für die Prüfung von Computerspielen
Schnelleres Verfahren bei Wahrung der Widerspruchsrechte

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat neue Regeln für das Verfahren der jugendmedienschutzrechlichen Prüfung von Computerspielen aufgestellt. Die Änderungen wurden mit den Branchenverbänden Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (Biu) und Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (G.A.M.E.) abgestimmt und vom USK-Beirat verabschiedet. Danach wird es künftig drei Prüfungsschritte geben: Regelverfahren, Berufung, Appellation. So soll die Prüfung schneller ablaufen und gleichzeitig die Widerspruchsrechte der Antragssteller und Bundesländer gewahrt werden.

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