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05.10.2011; 19:13 Uhr
Erneute Vorwürfe gegen RTL wegen »Die Super Nanny«
Kinderschützer fordern Einstellung der Sendung

Der deutsche Kinderschutzbund e.V. (DKSB) hat in einem offenen Brief an den Chefredakteur von RTL, Peter Kloeppel, die Beendigung der Sendung »Die Super Nanny« gefordert. In der am 14. September 2011 ausgestrahlten Ausgabe der »Super Nanny« traktierte eine Mutter von drei Kindern ihren Nachwuchs mit Schlägen und Tritten. Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, werfen die Kinderschützer dem Sender vor, weder das Filmteam noch die »Super Nanny« Katharina Saalfrank hätten etwas gegen die vor laufender Kamera getätigten Gewaltübergriffe getan. Der DKSB sieht darin ein strafrechtlich relevantes Verhalten des RTL-Teams sowie Katharina Saalfranks.

RTL weist die Vorwürfe zurück. Man dürfe diese oder ähnliche Misshandlungen nicht verschweigen und nicht weiter tabuisieren. Die Sendung solle helfen, die Bevölkerung sowie die Behörden auf tagtäglich stattfindende Misshandlungen an Kindern aufmerksam zu machen. Entgegen den Anschuldigungen des Kinderschutzbundes sei in der konkreten Situation sofort eingegriffen worden und das Jugendamt verständigt worden. Dieses sei erst nach mehrfachem Drängen der Diplom-Pädagogin Saalfrank und ihrem Team und erst im Anschluss an die Sendung tätig geworden. In einer anderen Sache erhebt die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. (PETA) Vorwürfe gegen RTL. In der Showreihe »Das Supertalent« wurde ein sechsjähriges Mädchen mit einer Würgeschlange gezeigt. Der Vorwurf von PETA, in der Sendung sei grob fahrlässig die Gesundheit des Kindes aufs Spiel gesetzt worden, gilt den Verantwortlichen der Sendung sowie den Eltern des Mädchens.

Bereits im vergangenen Jahr musste RTL auf einen Bescheid der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hin ein Bußgeld in Höhe von EUR 30.000,00 zahlen, weil eine Mutter in der TV-Reihe »Die Super Nanny« ihr Kind geschlagen hatte. Die Landesanstalt für Medien NRW hat vor wenigen Monaten anlässlich eines Gutachten zur Menschenwürde im Fernsehen angekündigt, gegen diese Folge gerichtlich vorzugehen, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Die Gutachterin hatte starke Informations- und Aufklärungspflichten zur Absicherung der Selbstbestimmung von Fernsehkandidaten gefordert (vgl. Meldung vom 21. Juli 2011).

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