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25.10.2011; 10:09 Uhr
FSK weitet ihre Tätigkeit für den Jugendmedienschutz auf das Internet aus
Förmliche Anerkennung der neu gegründeten Abteilung FSK.online

Am 24. Oktober 2011 wurde der förmliche Anerkennungsbescheid für FSK.online als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle gemäß § 19 JMStV überreicht. Bereits im September 2011 sprach die hierfür zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der für die Freigabe von Filmen zuständigen FSK und der für Videospiele zuständigen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die Anerkennung als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit der erweiterten Zuständigkeit für Online-Medien aus.

 Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der neu eingerichteten Abteilung FSK.online als Mitglieder anschließen und ihre Mitgliedschaft durch ein entsprechendes Gütesiegel für die Nutzer sichtbar machen. Die eigens gegründete Abteilung soll Anbieter von Webseiten bei der jugendschutzkonformen Gestaltung ihrer Online-Angebote unterstützen, effektive Jugendschutzberatung sowie besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bieten. 

»Mit Blick auf die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtige Alterskennzeichnung soll es künftig keinen Unterschied machen, ob Filme offline oder online im Internet angeboten werden«, sagte der hessische Staatsminister Axel Wintermeyer bei der Überreichung des Anerkennungsbescheides am Montag. Die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches der FSK um den Online-Sektor habe zur Folge, dass die Bedeutung der FSK weiter zunehmen werde.

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