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11.03.2013; 20:44 Uhr
Bundeskartellamt äußert Bedenken gegen gemeinsame Video-Plattform von ARD und ZDF
Wettbewerber müssen ihre Produkte unabhängig voneinander vermarkten

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat die Wettbewerbsbehörde Bedenken gegen die gemeinsame Video-Plattform von ARD und ZDF »Germanys Gold«. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, äußerte sich wie folgt zu der im April 2012 (vgl. Meldung vom 26. April 2012) von mehreren ARD- und ZDF-Gesellschaften gemeinsam mit elf weiteren Produktions- und Rechtehandelsunternehmen gegründete Online-Plattform: »ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden.« Die kartellrechtlichen Probleme liegen nach Ansicht Mundts auf der Hand. Darüber hinaus seien die Mediathek sowie die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachten bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten könnten nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, sei keine kartellrechtliche Frage.

Der Pressemitteilung des Bundeskartellamts zufolge haben die Unternehmen ihre Zusagenbereitschaft signalisiert. Die wettbewerblichen Bedenken könnten ausgeräumt werden, wenn das Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung aufgegeben und man das Vorhaben auf den Betrieb einer rein technischen Plattform beschränken würde.

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