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22.08.2005; 14:46 Uhr
Stefan Raab drohen rund 150.000 Euro Geldstrafe
Strafprozess vor dem Amtsgericht München wegen Beleidigung und Verstoß gegen Kunsturhebergesetz

TV-Moderator Stefan Raab drohen wegen einer Folge von »TV Total« strafrechtliche Konsequenzen. Wie die »Abendzeitung« am 20.8.2005 berichtete, muss sich Raab am 16.9.2005 in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht München wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz und Beleidigung verantworten. Im Fall hatte die Münchner Staatsanwaltschaft wegen der Darstellung einer Mutter mit Schultüte als »perfekt getarnte Drogendealerin« einen Strafbefehl von mehr als 150.000 Euro beim Amtsgericht beantragt. Gegen diesen hat der Modertator Einspruch erhoben. In der von Stefan Raab moderierten Show, die im Abendprogramm des Senders Pro Sieben ausgestrahlt wird, war ein Ausschnitt einer Reportage des Hessischen Rundfunks über die Einschulung von Erstklässlern gezeigt worden. Die Szene, die die Mutter mit der Schultüte zeigt, wurde fast eine Minute lang als Standbild festgehalten und entsprechend kommentiert. Die Staatsanwaltschaft sieht hierin eine öffentliche Zur Schau Stellung ohne Einverständnis der Frau und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

Die zivilrechtliche Klage der Betroffenen auf Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro hat das Landgericht Berlin am 31.3.2005 abgelehnt. Das Persönlichkeitsrecht der 28-Jährigen sei nicht so schwer verletzt worden, dass eine solche Forderung gerechtfertigt sei. Vielmehr sei ihre Darstellung in der Sendung als zulässige Satire zu bewerten.

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[IUM/kr]

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