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18.01.2012; 17:22 Uhr
»Grooveshark« stellt Zugriff aus Deutschland wegen »unverhältnismäßig hohen Betriebskosten« ein
GEMA weist Vorwürfe zurück

Onlinemeldungen zufolge ist der umstrittene Musik-Streaming-Dienst »Grooveshark« ab sofort nicht mehr in Deutschland abrufbar. »Unverhältnismäßig hohe Betriebskosten« seien der Grund für diesen Schritt, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. Verantwortlich hierfür sei die GEMA, an welche die Nutzer über einen auf der Website von »Grooveshark« bereitgestellten Link eine »höfliche Nachricht« senden können, »wenn sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen«. Ferner verweist »Grooveshark« die Nutzer unterdessen auf das Streaming-Angebot des »populären Musikservice« »simfy«. Wie der Blog »netzwertig« berichtet, seien »Grooveshark« und »simfy« eine Partnerschaft eingegangen, in deren Rahmen deutsche Nutzer auf das Angebot von »simfy« verwiesen werden. 

Die GEMA distanziert sich in ihrer heutigen Pressemitteilung von diesen Vorwürfen. Der Anbieter »Grooveshark« habe seinen Dienst in Deutschland - entgegen seiner Angaben - nicht wegen unverhältnismäßig hoher Betriebskosten eingestellt. Er habe sich vielmehr grundsätzlich geweigert, den von ihm betriebenen Dienst überhaupt in irgendeiner Form zu vergüten. Mit der GEMA habe »Grooveshark« bislang auch noch in keiner Weise Kontakt aufgenommen. Anlass der Schließung des Dienstes in Deutschland sei daher nicht eine Uneinigkeit über die Vergütungshöhe, sondern die generelle Tatsache, dass »Grooveshark« Urheber und andere Rechteinhaber an seinen Umsätzen beteiligen müsse. Auch »simfy« gehe zur Darstellung auf der »Grooveshark«-Homepage auf Abstand, meldet »Heise Online«. »Wir distanzieren uns ausdrücklich von dieser Aussage und der Aufforderung, bei der GEMA vorzusprechen«, so »simfy« CEO Gerrit Schumann

Erst letzten Monat haben sich GEMA und BITKOM auf die Urheberrechtsvergütung für Streaming- und Download-Angebote in Online-Musikdiensten geeinigt. Die GEMA stellte ein neues, reformiertes Tarifsystem im Bereich Music-On-Demand vor, mit dem kostenlose - d.h. insbesondere werbefinanzierte -, entgeltliche und Freemium-Modelle mit Musikinhalten nach einem einheitlichen Tarifsystem lizenziert werden können (vgl. Meldungen vom 9. Dezember 2011 und 20. Dezember 2011).

In den USA ist derzeit eine Klage gegen  »Grooveshark« anhängig, mit der die Universal Music Group u.a. die Schließung des umstrittenen Streaming-Dienstes fordert (vgl. Meldung vom 23. November 2011).

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