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08.07.2011; 15:43 Uhr
Landgericht Mühlhausen verurteilt Händler illegaler Software
971 Fälle, Einnahmen gut einer Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren

Das Langgericht Mühlhausen hat zwei wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Marken- und Urheberrechtsverletzung sowie Urkundenfälschung angeklagte Händler illegaler Software zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (Urteil vom 7. Juli 2011, Az. 530 Js 62175/08 - 6 KLs). Die Täter haben über einen Zeitraum von vier Jahren gut eine Million Euro eingenommen. Nachdem ursprünglich knapp 1400 Fälle zur Anklage gebracht worden waren, wurde aufgrund eines Deals schließlich über ein Ausmaß von 971 Fällen verhandelt. Die unter anderem betroffene Softwarefirma Microsoft zählt jedoch nach Angaben der »Mitteldeutschen Zeitung« bis zu 40.000 Verstöße, bei denen illegale Software zwischen 85 und 1600 Euro verkauft worden sei. Durch gefälschte Echtheitszertifikate erweckten die Täter bei ihren Kunden den Eindruck, dass es sich um legale Software handelt. Die Business Software Alliance (BSA), deren Mitglied Microsoft ist, bezeichnet die beiden Männer als »Deutschlands größte Softwarepiraten«. Der Verband schätzt, dass in Deutschland illegale Software im Wert von 1,6 Milliarden Euro in Verwendung ist.

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