Institut für Urheber- und Medienrecht

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20.10.2003; 17:41 Uhr
Google muss 75.000 Euro wegen Einblendung von Textwerbung zahlen
Die Eingabe von Adwords, die gleichzeitig Markennamen sind, darf nicht zur Auflistung von Textwerbung führen, die den geschützten Begriff enthält

Ein französisches Gericht in Nanterre hat einem Bericht von »Spiegel-Online« vom 20.10.2003 zufolge gegen Google ein Bußgeld von 75.000 Euro verhängt und den Suchmaschinen-Betreiber verurteilt, innerhalb von 30 Tagen sein System zu ändern. Grund hierfür ist die Tatsache, dass nach dem aktuellen System abhängig von dem eingegebenen Suchbegriff neben den Ergebnissen auch Werbebanner erscheinen, die diesen Suchbegriff in ihren Werbetext einbauen. Handelt es sich bei den so genannten »Adwords« um Markennamen, so ist dieser Verweis unzulässig. Im Fall hatte das Internet-Reisebüro »Bourse des Vols«, dessen Name in der Textwerbung von Konkurrenten enthalten war, gegen Google geklagt. Das kalifornische Internetunternehmen kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an, nahm jedoch sonst noch keine Stellung.

Institutionen:

[IUM/kr]

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