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28.01.2003; 18:47 Uhr
US-Supreme Court erklärt Spottlied über "Barbie" für zulässig
Bezeichnung als "blondes Bimbo" erlaubte Parodie
Der US-Spielwarenhersteller Mattel hat in einem Rechtsstreit wegen eines Spottliedes über die von ihm vertriebene Puppe "Barbie" eine Niederlage einstecken müssen. Der U.S. Supreme Court erklärte am 27.1.2003 ein Lied der dänischen Musikgruppe "Aqua" für zulässig, in dem die vor allem bei kleinen Mädchen beliebte Puppe als "blondes Bimbo" ("blonde bimbo") verunglimpft worden war (Az. 02-633). Die Richter meinten, bei dem Dancehit "Barbie Girl" handele es sich um eine erlaubte Parodie. Die Verfasser könnten sich soweit auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Zusatz der US-Verfassung berufen. Das Lied hatte sich seit seinem Erscheinen im Jahr 1997 bei MCA Records (MCA) etwa 1,4 Millionen mal verkauft. Mattel hatte dem Plattenverleger vorgeworfen, durch Vertrieb des Titels die Markenrechte am Begriff "Barbie" verletzt zu haben. Das Lied könne von der wichtigsten Käufergruppe als Werbung für "Barbie"-Puppen oder andere "Barbie"-Erzeugnisse von Mattel missverstanden werden. Übel genommen hatte es der Spielwarenhersteller dem Plattenlabel auch, dass in der Werbung für das umstrittene Lied das gleiche Rosarot verwendet worden war, das seit Jahrzehnten für die Verpackung von "Barbie"-Puppen benutzt wird. MCA hatte sich von Anfang an darauf berufen, bei "Barbie Girl" handele es sich um eine Parodie. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1096: http://www.urheberrecht.org/news/1096/
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