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27.02.2003; 18:04 Uhr
Verwendung des Namens einer echten Person für Fernsehserie zulässig
Wenn Fernsehfigur im Übrigen frei erfunden - Entscheidung des OLG Koblenz

Für eine Rolle in einer Fernsehserie darf auch der Namen einer echten Person verwendet werden, wenn die Fernsehfigur im Übrigen frei erfunden ist. Das ergibt sich aus einer am 27.2.2003 veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) vom 1.10.2002 (Az. 4 U 621/01). Im Fall hatte ein italienischer Rechtsanwalt geklagt, nachdem in einer Folge der deutschen Fernsehserie "Derrick" ein italienischer Anwalt gleichen Namens mit Verbindungen zur Mafia aufgetreten war. Weil die "Derrick"-Folge auch in Italien ausgestrahlt worden war, fürchtete der echte Rechtsanwalt um seinen Ruf. Das OLG schloss sich diesen Befürchtungen allerdings nicht an. Weil die Filmfigur abgesehen vom Namen frei erfunden gewesen sei, sei weder eine Identitätstäuschung noch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers zu befürchten. Die Richter wiesen außerdem darauf hin, dass eine Suche nach dem Namen des Klägers in einer Internetsuchmaschine rund 396.000 Treffer ergeben habe. Der Name komme also durchaus häufig vor. Von einer rechtswidrigen Namensanmaßung könne auch deshalb keine Rede sein.

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